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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Mindestanforderungen für die Haltung von Gerbils

    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Gerbils folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

    • Gerbils sind gruppenweise in Familiengruppen oder gleichgeschlechtlichen Gruppen zu halten.
    • Die Käfiggröße pro Tier muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe), die Terrariengröße mindestens 80 x 50 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Gerbils muss Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 10 cm und ein Sandbad angeboten werden.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 28.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion