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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Allgemeines zur Schwangerschaft von Jugendlichen

    Wenn eine Jugendliche schwanger ist, kann sie sich Rat und Unterstützung bei spezialisierten Beratungsstellen holen. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen, liegt rechtlich ausschließlich bei der schwangeren Jugendlichen.

    Die Frage, ein Kind zu bekommen oder nicht, ist für das weitere Leben von entscheidender Bedeutung. Um das Richtige zu tun, ist es wichtig, sich gründlich mit der Situation auseinanderzusetzen.

    Bei einer ungewollten Schwangerschaft gibt es einige Möglichkeiten:

    • das Kind bekommen und die Erziehung selbst übernehmen
    • das Kind bekommen, aber die Obhut für bestimmte Zeit einer Pflegefamilie übertragen
    • das Kind zur Adoption freigeben
    • oder aber auch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs

    Wird eine Jugendliche, die noch nicht 14 Jahre alt ist, schwanger, besteht die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Abbruchs. Ältere Jugendliche können die Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn beenden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz