Bauberatungen 2025
16. Dezember 2025
Bauberatungen 2026
27. Jänner 2026
24. Februar 2026
31. März 2026
28. April 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Zubau einer unterkellerten Garage für 2 PKW zur bestehenden Garage
Lampl Josef, Obergreith 124, 8455 Oberhaag
Allgemeines zu Er- und Aufschließungen
Jedes Grundstück, auf dem der Bau eines Gebäudes geplant ist, muss aufgeschlossen werden. Nicht aufgeschlossene Bauplätze können mit einem Bauverbot belegt sein! Erkundigen Sie sich daher vor einem Kauf bei Ihrer Baubehörde.
Die Aufschließung kann folgende Bereiche betreffen:
- Wasser (Wasserwerke)
- Strom (E-Werke)
- Gas (Gaswerke)
- Fernheizung (Gemeinde)
- Telefon (Telekom)
- Abwasser (Gemeinde)
- Abfälle (Gemeinde)
Aufgeschlossene Grundstücke sind in der Regel teurer, da die Vorbesitzerin/der Vorbesitzer die Investitionskosten zur Aufschließung des Grundes in den Verkaufspreis einkalkuliert.
Beachten Sie auch die Lage der Aufschließungsstraße und der Hausanschlussleitungen (z.B. des Kanals). Fehlt die Aufschließung ganz oder teilweise, informieren Sie sich unbedingt über die Höhe der diversen Zusatzkosten – in diesem Fall muss mit einer wesentlichen Belastung durch die Herstellung der Anschlüsse gerechnet werden.
Mit dem Tarifkalkulator der E-Control können Sie das optimale Strom- und Gasangebot berechnen. Der Tarifkalkulator ist ein gemeinsames Projekt der E-Control, Bundesarbeitskammer und Wirtschaftskammer Österreich.
