Bauberatungen 2024
06. August 2024
17. September 2024
15. Oktober 2024
12. November 2024
10. Dezember 2024
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
2024-08-06 Abbruch des bestehenden Stall- und Wirtschaftsgebäudes samt Flugdach, Abbruch überdachter Fahrsilo, Abbruch Hochsilo.
Errichtung eines Garagen- und Wirtschaftsgebäudes (für Hackgutlager, Hackgutheizung und Garagen für land- und forstwirtschaftliche KFZ, sowie Geräte),
Errichtung von Stützmauern.
Stary Andreas und Silke, 8454 Arnfels, Kohlberg 16
2024-08-06 Zu- und Umbau beim bestehenden Einfamilienhaus
Heibl Sabine, 8454 Arnfels, Kitzelsdorf 56
Allgemeines zu Er- und Aufschließungen
Jedes Grundstück, auf dem der Bau eines Gebäudes geplant ist, muss aufgeschlossen werden. Nicht aufgeschlossene Bauplätze können mit einem Bauverbot belegt sein! Erkundigen Sie sich daher vor einem Kauf bei Ihrer Baubehörde.
Die Aufschließung kann folgende Bereiche betreffen:
- Wasser (Wasserwerke)
- Strom (E-Werke)
- Gas (Gaswerke)
- Fernheizung (Gemeinde)
- Telefon (Telekom)
- Abwasser (Gemeinde)
- Abfälle (Gemeinde)
Aufgeschlossene Grundstücke sind in der Regel teurer, da die Vorbesitzerin/der Vorbesitzer die Investitionskosten zur Aufschließung des Grundes in den Verkaufspreis einkalkuliert.
Beachten Sie auch die Lage der Aufschließungsstraße und der Hausanschlussleitungen (z.B. des Kanals). Fehlt die Aufschließung ganz oder teilweise, informieren Sie sich unbedingt über die Höhe der diversen Zusatzkosten – in diesem Fall muss mit einer wesentlichen Belastung durch die Herstellung der Anschlüsse gerechnet werden.
Mit dem Tarifkalkulator der E-Control können Sie das optimale Strom- und Gasangebot berechnen. Der Tarifkalkulator ist ein gemeinsames Projekt der E-Control, Bundesarbeitskammer und Wirtschaftskammer Österreich.
Weitere Informationen zu Grundversorgung mit Telefon, Internet, Strom etc. finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at
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