Bauberatungen 2024
10. Dezember 2024
Bauberatungen 2025
14. Jänner 2025
04. Februar 2025
11. März 2025
08. April 2025
06. Mai 2025
03. Juni 2025
01. Juli 2025
05. August 2025
02. September 2025
14. Oktober 2025
11. November 2025
16. Dezember 2025
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zu Er- und Aufschließungen
Jedes Grundstück, auf dem der Bau eines Gebäudes geplant ist, muss aufgeschlossen werden. Nicht aufgeschlossene Bauplätze können mit einem Bauverbot belegt sein! Erkundigen Sie sich daher vor einem Kauf bei Ihrer Baubehörde.
Die Aufschließung kann folgende Bereiche betreffen:
- Wasser (Wasserwerke)
- Strom (E-Werke)
- Gas (Gaswerke)
- Fernheizung (Gemeinde)
- Telefon (Telekom)
- Abwasser (Gemeinde)
- Abfälle (Gemeinde)
Aufgeschlossene Grundstücke sind in der Regel teurer, da die Vorbesitzerin/der Vorbesitzer die Investitionskosten zur Aufschließung des Grundes in den Verkaufspreis einkalkuliert.
Beachten Sie auch die Lage der Aufschließungsstraße und der Hausanschlussleitungen (z.B. des Kanals). Fehlt die Aufschließung ganz oder teilweise, informieren Sie sich unbedingt über die Höhe der diversen Zusatzkosten – in diesem Fall muss mit einer wesentlichen Belastung durch die Herstellung der Anschlüsse gerechnet werden.
Mit dem Tarifkalkulator der E-Control können Sie das optimale Strom- und Gasangebot berechnen. Der Tarifkalkulator ist ein gemeinsames Projekt der E-Control, Bundesarbeitskammer und Wirtschaftskammer Österreich.
Weitere Informationen zu Grundversorgung mit Telefon, Internet, Strom etc. finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at
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