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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Anzeige von Tierseuchen

    Allgemeine Informationen

    Jede Person, die fachlich dazu in der Lage ist, die Symptome einer Tierseuche zu erkennen, hat diese den zuständigen Behörden zu melden.

    Für Tierhalterinnen/Tierhalter ist es daher wichtig, mögliche Krankheitssymptome ihrer Tiere zu erkennen und richtig einzuordnen, um entsprechend reagieren zu können.

    Zuständige Stelle

    Hinweis:

    Wenn die zuständige Behörde nicht erreichbar ist, muss das Auftreten einer Tierseuche bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.

    Zusätzliche Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz