Bauberatungen 2026
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23. Juni 2026
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22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Allgemeine Informationen
Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung (USP) des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.
Minderjährige Arbeitnehmerinnen benötigen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie über den Kündigungsschutz aufgeklärt wurden.
Betroffene
Betroffen sind Unternehmen, die während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchführen wollen.
Zuständige Stelle
zur Ausstellung der Bescheinigung
- Das Arbeits- und Sozialgericht
- Die jeweils zuständige Arbeiterkammer
Rechtsgrundlagen
§ 10 Abs 7 Mutterschutzgesetz
Letzte Aktualisierung: 18.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
