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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Sprengel

    Als Sprengel bezeichnet man den örtlichen Zuständigkeitsbereich bestimmter Stellen (z.B. Gericht, Behörde). Als Gerichtssprengel wird beispielsweise jenes Gebiet bezeichnet, für das ein Gericht (im Rahmen der inländischen Gerichtsbarkeit und der internationalen Zuständigkeit, der Zulässigkeit des Rechtsweges sowie seiner sachlichen und funktionellen Zuständigkeit) örtlich zuständig ist.

    Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion