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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Ausübung einer Tätigkeit, zu der eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist

    Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (18 Jahre alt) sein.

    Gewerbeanmeldung (USP)

    Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion