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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Schadenersatzrecht

    Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand von einer anderen Person Ersatz für einen Schaden bekommt. 

    Für eine Ersatzpflicht müssen es bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
    Der Schaden muss von einer anderen Person (Schädigerin/Schädiger) verursacht werden. Diese Person muss sich auch anders verhalten, wie sie sich hätte verhalten sollen, d.h. sie muss rechtswidrig und schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) handeln.

    Die Schädigerin/der Schädiger haftet also für ihr/sein Verschulden. Deshalb spricht man von Verschuldenshaftung. Schadenersatzpflicht kommt u.a. in Frage, wenn jemand ein Delikt begeht (z.B. Körperverletzung) oder einen Vertrag nicht einhält.

    Im Gegensatz dazu besteht in manchen Fällen eine verschuldensunabhängige Haftung. Die Halterin/der Halter eines Kraftfahrzeugs trifft beispielsweise eine Gefährdungshaftung: Sie/er haftet für Schäden schon allein dadurch, dass sie/er durch das Betreiben eines Kraftfahrzeugs für andere an sich gefährliche Handlungen ausführt.

    Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion