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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Erhöhungsantrag für das Pflegegeld

    Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, können die jeweiligen Personen beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag stellen. Dieser Antrag ist formlos.

    Hinweis:

    Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr vergangen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch ein ärztliches Attest oder den Befund eines Krankenhauses) bescheinigt werden. Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, muss der Entscheidungsträger den Antrag zurückweisen.

    Rechtsgrundlagen

    § 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz