Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Verbrechensopfer
Im Allgemeinen bezeichnet man in der Kriminologie als Opfer die geschädigte Person einer Straftat, also jemanden, der durch einen Täter in seinen Rechten verletzt wurde.
Die Verletzung des Rechts kann sein:
- Körperlicher Natur (z.B. Mord, Körperverletzung, Gewalt, gefährliche Drohung, Beeinträchtigung der sexuellen Integrität)
- Ideeller Natur (z.B. Beleidigung, Urheberrechtsverletzung)
- Materieller Natur (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)
Opfer können auch Hinterbliebene (Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und sonstige Unterhaltsberechtigte) einer Person sein, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt wurde.
Weiterführende Links
Unterstützungen für Verbrechensopfer
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
