Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Strafen bei Verstößen durch Unternehmer in Oberösterreich
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
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Verstoß |
Konsequenz |
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Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist oder durch andere Verwaltungsvorschriften mit strengerer Strafe bedroht ist:
Der Versuch ist strafbar. Die Pflichten der Unternehmerinnen/Unternehmer und Veranstalterinnen/Veranstalter bzw. Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, auf deren Liegenschaften der Aufenthalt von Jugendlichen zeitlich begrenzt oder gänzlich verboten ist, bestehen darin,
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Wiederholte, von Unternehmerinnen/Unternehmern und Veranstalterinnen/Veranstaltern oder deren Beauftragten begangene Verwaltungsübertretungen müssen der für die Entziehung der Gewerbeberechtigung oder der Veranstaltungsbewilligung zuständigen Behörde mitgeteilt werden. |
