Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Checkliste Aufenthalt in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für EU-Bürger*.
| Thema | Detailinformationen | Erledigt |
| Herkunftsland | Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden. | |
| Aufenthalt bis zu drei Monate |
EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* und deren Angehörige (EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger*) dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monaten in Österreich aufhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein längerer Aufenthalt möglich (z.B. wenn in Österreich Arbeit aufgenommen wird). |
|
| Aufenthalt von mehr als drei Monaten | Wenn ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten erlaubt ist, muss binnen vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragt werden. | |
| Daueraufenthalt | Liegt eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts vor, kann zusätzlich ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" beantragt werden. Dieser gilt als Identitätsdokument in Österreich. |
