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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

    Allgemeine Informationen

    Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.

    Voraussetzungen

    Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft gemacht wird.

    Zusätzliche Voraussetzungen u.a. sind:

    • Die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
    • es muss eine soziale Notlage bestehen.

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz