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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Beispiel:

    Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

    Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion