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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Adressänderung: Vereinsregister

    Vereine sind verpflichtet, eine Änderung der Zustellanschrift innerhalb der Gemeinde mittels einer formlosen Mitteilung zu melden. Die Verlegung des Vereinssitzes in eine andere Gemeinde gilt als Statutenänderung und muss der Behörde ebenfalls schriftlich angezeigt werden.

    Eine Änderung der Zustellanschrift des Vereins muss der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen schriftlich mitgeteilt werden.

    Die Bekanntgabe einer Adressänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.

    Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion