Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Rechte und Pflichten der adoptierenden Personen
Durch die Bewilligung des Adoptionsvertrags durch das Gericht wird die Annahme des Adoptivkindes wirksam. Damit gehen die elterlichen Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern auf die adoptierende Person oder das adoptierende Paar über.
Diese Rechte und Pflichten umfassen insbesondere die Pflege und Erziehung des Kindes, die gesetzliche Vertretung, die Vermögensverwaltung sowie die Pflicht zur Gewährung von Unterhalt.
Wird das Adoptivkind nur von einer einzelnen Person adoptiert, erlöschen die familienrechtlichen Beziehungen – insbesondere Pflege, Erziehung und Vertretung – zum leiblichen Elternteil sowie zu dessen Verwandten.
Bleibt das Kind in der Obhut eines leiblichen Elternteils und wird es von dessen gleichgeschlechtlicher Partnerin/gleichgeschlechtlichem Partner adoptiert, bleiben die familienrechtlichen Beziehungen zum leiblichen Elternteil bestehen.
