Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Ersichtlichmachung
Allgemeine Informationen
Die Ersichtlichmachung dient der Anzeige von rechtserheblichen Umständen. Insbesondere folgende Umstände gelten als rechtserheblich:
- Berechtigungen aus Grunddienstbarkeiten, die mit der Liegenschaft verbunden sind
- Öffentlich-rechtliche Beschränkungen (z.B. Gefahrenzonen)
- Bauplatzeigenschaft eines Grundstückes
Zuständige Stelle
Das örtlich zuständige Bezirksgericht (BMJ), ausgenommen
- das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BMJ)
- die Eisenbahnbücher (z.B. BG Linz, BG Innere Stadt Wien)
Kosten
Gebühren fallen bei der Anzeige dieser rechtserheblichen Umstände meist nicht an, da die Grundbuchsgerichte von Amts wegen tätig werden. Die Rechtsgrundlagen dazu, wie z.B. Bescheide, werden von den jeweiligen zuständigen Behörden übermittelt.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
