Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Delikt

    Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

    Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

    Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

    • Offizialdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
    • Ermächtigungsdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
    • Privatanklagedelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

    Strafrecht

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion