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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Ich erhalte eine Ladung als Zeuge

    Aktuelle Informationen über Ladung als Zeuge, Schutz von Zeugen im Strafverfahren etc.

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Zeugen vor Gericht (Straf- und Zivilgericht), vor die Staatsanwaltschaft oder vor eine Verwaltungsbehörde zu laden. Bei der Befolgungspflicht der Ladung für die Bürger sowie bei den Entschlagungsrechten gibt es kaum Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren. Im Folgenden wird die Ladung im Rahmen eines gerichtlichen Strafverfahrens dargestellt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion