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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Registerauszug Tod

    Allgemeine Informationen

    Der Registerauszug Tod enthält Daten zur/zum Verstorbenen.

    Voraussetzungen

    Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf einen Registerauszug Tod auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.

    Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können einen Registerauszug Tod verlangen:

    • Ehepartnerin/Ehepartner, eingetragene Partnerin/Eingetragener Partner, Vorfahren und Nachkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen
    • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen

    Zuständige Stelle

    Jede Personenstandsbehörde, das ist:

    Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, wenn der Tod im zentralen Personenstandsregister erfasst ist.

    Verfahrensablauf

    Der Registerauszug Tod wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Er kann auch schriftlich beantragt werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 21 Euro

    Für die Ausstellung eines Registerauszugs Tod

    • Bundesgebühr: 11 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

    Bei Zusendung des Registerauszugs Tod entstehen in der Regel weitere Kosten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.

    Für die Ausstellung des elektronischen Registerauszugs Tod mittels ID-Austria fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres