Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Registerauszug Tod
Allgemeine Informationen
Der Registerauszug Tod enthält Daten zur/zum Verstorbenen.
Voraussetzungen
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf einen Registerauszug Tod auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können einen Registerauszug Tod verlangen:
- Ehepartnerin/Ehepartner, eingetragene Partnerin/Eingetragener Partner, Vorfahren und Nachkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen
Zuständige Stelle
Jede Personenstandsbehörde, das ist:
- Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
- In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrates
- In Wien: die Standesämter in Wien (MA 63)
Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, wenn der Tod im zentralen Personenstandsregister erfasst ist.
Verfahrensablauf
Der Registerauszug Tod wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Er kann auch schriftlich beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Bei persönlicher Vorsprache: Amtlicher Lichtbildausweis
- Eventuell Sterbeurkunde
- Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses
Kosten
Für den Antrag
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 21 Euro
Für die Ausstellung eines Registerauszugs Tod
- Bundesgebühr: 11 Euro
- Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Bei Zusendung des Registerauszugs Tod entstehen in der Regel weitere Kosten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.
Für die Ausstellung des elektronischen Registerauszugs Tod mittels ID-Austria fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV 2013)
