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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Geschäftsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.
Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).
Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.
Weiterführende Links
Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
