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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

    Geschäftsfähigkeit

    Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

    Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

    Hinweis:

    Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

    Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion