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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

    Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

    Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
    Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

    Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

    Rechtsgrundlagen

    §§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 25.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion