Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Kindesunterhalt für Kinder minderjähriger Eltern
Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt (auch Alimente genannt) gegenüber beiden Elternteilen, unabhängig davon, ob diese volljährig oder minderjährig sind. Der Elternteil, der den gemeinsamen Haushalt führt und das Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Geldunterhalt zu leisten.
Wenn keiner der beiden Elternteile in der Lage ist, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, können auch die Großeltern (mütterlicher- und väterlicherseits) zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden, sofern sie leistungsfähig sind.
Zusätzlich ist der Vater gesetzlich verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie ihren Unterhalt für die ersten acht Wochen nach der Geburt zu ersetzen. Weitere Informationen dazu finden sich im Beitrag Kindesunterhalt.
