Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Sperrmüll
Was "Sperrmüll" ist bzw. was "sperrige Abfälle" sind, ist im jeweiligen Landesrecht (Bundesland) geregelt.
Ganz grundsätzlich handelt es sich um
- nicht gefährliche Siedlungsabfälle,
- die wegen ihrer Größe und Form nicht in die für die Sammlung der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle bestimmten Müllsammelgefäße (z.B. Restmüllsäcke) passen
- (z.B. Matratzen, Sportartikel, Möbel, Bodenbeläge, große Kunststoffgegenstände).
Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle ausschließlich an befugte Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler übergeben werden dürfen. Die Abgabe von Sperrmüll an informelle Sammlerinnen/Sammler ist unzulässig. Sperrmüll kann, je nach Regelung im Landesrecht, beim Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoffsammelzentrum abgeben oder im Rahmen von Sperrmüllsammlungen der Gemeinde entsorgt werden.
Um Sperrmüll – außerhalb von fixen Sammelterminen – beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Stelle zu vereinbaren. Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.
Tipp:zur Abfallvermeidung: Wenn bestimmte Gegenstände noch "gut in Schuss" und verwendbar sind (z.B. Möbel), können diese – als Gebrauchtware – beispielsweise auch einer karitativen Einrichtung zur Verfügung gestellt oder auf einem Flohmarkt verkauft werden.
