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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Sperrmüll

    Was "Sperrmüll" ist bzw. was "sperrige Abfälle" sind, ist im jeweiligen Landesrecht (Bundesland) geregelt.

    Ganz grundsätzlich handelt es sich um

    • nicht gefährliche Siedlungsabfälle,
    • die wegen ihrer Größe und Form nicht in die für die Sammlung der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle bestimmten Müllsammelgefäße (z.B. Restmüllsäcke) passen
    • (z.B. Matratzen, Sportartikel, Möbel, Bodenbeläge, große Kunststoffgegenstände).

    Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle ausschließlich an befugte Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler übergeben werden dürfen. Die Abgabe von Sperrmüll an informelle Sammlerinnen/Sammler ist unzulässig. Sperrmüll kann, je nach Regelung im Landesrecht, beim Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoffsammelzentrum abgeben oder im Rahmen von Sperrmüllsammlungen der Gemeinde entsorgt werden.

    Hinweis:

    Um Sperrmüll – außerhalb von fixen Sammelterminen – beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Stelle zu vereinbaren. Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.

    Tipp:

    zur Abfallvermeidung: Wenn bestimmte Gegenstände noch "gut in Schuss" und verwendbar sind (z.B. Möbel), können diese – als Gebrauchtware – beispielsweise auch einer karitativen Einrichtung zur Verfügung gestellt oder auf einem Flohmarkt verkauft werden.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft