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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Unterstützung von Jugendlichen in Wohnungs-Notfällen

    Wenn die Eltern (Erziehungsberechtigten) mit dem Auszug der Jugendlichen/des Jugendlichen nicht einverstanden sind, kann die Jugendliche/der Jugendliche ab dem 14. Geburtstag beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Genehmigung der Änderung des Aufenthaltsorts stellen. Es müssen die Gründe dargelegt werden, weshalb die Jugendliche/der Jugendliche ausziehen möchte. Akzeptiert werden Gründe wie Gewalt in der Familie und Vernachlässigung.

    Vor Einleitung eines solchen Verfahrens kann eine Unterstützung durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) oder die Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden.

    In einer akuten Krisensituation, etwa bei familiärer Gewalt, ist auch die Polizei oder eine Interventionsstelle eine geeignete Anlaufstelle.

    Wird eine Jugendliche/ein Jugendlicher von ihren/seinen Eltern gegen den eigenen Willen aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt, obwohl dies rechtlich unzulässig ist, empfiehlt sich eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger. 

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz