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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte

    Schutzunterkünfte bieten Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, einen sicheren Ort zum Wohnen und Schutz vor weiterer Gewalt.

    Zu den Schutzunterkünften zählen Frauenhäuser und sogenannte Übergangswohnungen. Übergangswohnungen sind sichere und betreute Wohnmöglichkeiten für die Übergangszeit nach einem Frauenhaus.

    Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.

    Der Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Übergangswohnung ist zeitlich begrenzt. In dieser Zeit werden Frauen und ihre Kinder begleitet und gestärkt.

    Die Frauenhäuser und Übergangswohnungen

    • beraten und unterstützen in Krisensituationen,
    • helfen bei Wegen zu Ämtern und Behörden,
    • begleiten zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsverfahren,
    • unterstützen bei der Suche nach Arbeit und Wohnung sowie bei verschiedenen Anträgen und
    • informieren über weiter (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten.

    Ziel ist, dass Betroffene wieder ein möglichst sicheres und selbstbestimmtes Leben führen können.

    Weiterführende Informationen

    Frauenhäuser in ganz Österreich (AÖF)

    Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung