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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
    Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19

     

     

     

     

    Ich werde geklagt

    Eine Klage kommt meist nicht völlig überraschend, sondern kündigt sich an. In der Regel ist eine Auseinandersetzung schon länger im Gange, eine Rechnung unbezahlt oder eine Erbschaft streitig. Auch familienrechtliche Angelegenheiten haben in der Regel eine Vorlaufzeit.

    Kein Schreiben wegwerfen

    Jedes Schreiben, in dem Ansprüche behauptet werden, sollte gelesen und der Absender beachtet werden. Wenn ein Schreiben vom Gericht mit einer Aufforderung zur Bezahlung einer Forderung kommt, ist Eile geboten.

    Beispiel:

    Sie bekommen eine Mahnklage zugestellt. Sollten Sie keinen Einspruch erheben, entsteht ein rechtskräftiger Exekutionstitel, der durchgesetzt werden kann, auch wenn der Anspruch objektiv nicht zu Recht besteht.

    Unterlagen vorbereiten

    Um die Sachlage vor dem Richter darlegen zu können, wird empfohlen, umfassend Unterlagen zu sammeln und die Namen potenzieller Zeugen zu notieren.

    Beratungsstellen aufsuchen

    Die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern haben an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer (RAK).

    Einigung suchen oder Klage beantworten

    Wenn die eingeklagte Forderung zu Recht besteht, kann die beklagte Partei einen Einspruch bzw. die Beantwortung der Klage unterlassen oder den Anspruch vor Gericht anerkennen (Anerkenntnisurteil). Damit können eine längere Prozessdauer und weitere Prozesskosten verhindert werden.

    Ist die beklagte Partei außerstande, eine eingeklagte Geldforderung sofort zu begleichen, kann unter Umständen eine Teilzahlung vereinbart werden. Damit werden zusätzliche Kosten zur Durchsetzung bzw. Exekution etwaiger Ansprüche vermieden.

    Sollte die eingeklagte Forderung jedoch in den Augen der beklagten Partei nicht zu Recht bestehen, sollte diese – unter Einhaltung der angegebenen Frist – einen Einspruch einlegen oder die Klage beantworten und Beweismittel zu ihrer Verteidigung anführen.

    Tipp:

    Bedenken Sie jedoch immer auch die Kostenfolgen eines Zivilprozesses. Zur individuellen Einschätzung des Prozesserfolges empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

    Hinweis:

    Noch vor der eigentlichen Klage kann ein "prätorischer Vergleichsversuch" beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden. Weiters besteht auch noch im zivilgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen. Die Initiative dazu geht vom Gericht oder von den Parteien aus. 

    Rechtsanwaltsverzeichnis (ÖRAK)

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion