Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Piercing und Tattoo
Personen, die sich piercen oder tätowieren lassen möchten, müssen schriftlich in die Behandlung einwilligen.
Grundsätzlich brauchen Personen unter 18 Jahren für ein Piercing zusätzlich die Zustimmung der Eltern. Diese Einwilligungspflicht entfällt bei Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahren, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Das Piercen von Minderjährigen unter 14 Jahren ist generell verboten.
Über die sachgerechte Nachbehandlung und mögliche Risiken, wie Allergien, Entzündungen und Narbenbildungen muss die zu piercende oder tätowierende Person – und erforderlichenfalls auch die/der Erziehungsberechtigte – informiert werden. Eine schriftliche Bestätigung über das Informationsgespräch ist erforderlich.
Das Tätowieren von Personen unter 16 Jahren ist verboten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
Über die sachgerechte Nachbehandlung und mögliche Risiken, wie Allergien, Entzündungen und Narbenbildungen muss vor dem Tätowieren informiert werden. Eine schriftliche Bestätigung über das Informationsgespräch ist erforderlich.
