Bauberatungen 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19
Handyvertrag
Jugendliche Personen können einen Handyvertrag i.d.R. nicht selbstständig abschließen. Es wird dazu die Zustimmung der Eltern benötigt.
Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
Wertkarten, bei denen im Vorhinein ein Guthaben aufgeladen wird, können jugendliche Personen in alltäglichem Ausmaß selbstständig erwerben.
