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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Handyvertrag

    Das Eingehen einer vertraglichen Bindung für ein Vertragshandy ist in der Regel erst mit Erreichen der Volljährigkeit, also mit dem 18. Geburtstag, möglich. Zuvor können die Eltern einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die/ Jungendliche/den Jugendlichen abschließen, bzw. hat diese/dieser die Möglichkeit, ein Wertkartenhandy zu erwerben. Als Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.

    Saferinternet.at

    Letzte Aktualisierung: 25.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion