Bauberatungen 2026
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22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Handyvertrag
Das Eingehen einer vertraglichen Bindung für ein Vertragshandy ist in der Regel erst mit Erreichen der Volljährigkeit, also mit dem 18. Geburtstag, möglich. Zuvor können die Eltern einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die/ Jungendliche/den Jugendlichen abschließen, bzw. hat diese/dieser die Möglichkeit, ein Wertkartenhandy zu erwerben. Als Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
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Letzte Aktualisierung: 25.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
