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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
    Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19

     

     

     

     

    Handyvertrag

    Jugendliche Personen können einen Handyvertrag i.d.R. nicht selbstständig abschließen. Es wird dazu die Zustimmung der Eltern benötigt.

    Die Eltern können auch selbst einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die jugendliche Person abschließen. Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.

    Wertkarten, bei denen im Vorhinein ein Guthaben aufgeladen wird, können jugendliche Personen in alltäglichem Ausmaß selbstständig erwerben. 

    Saferinternet.at –Handy und Internet (ÖIAT)

    Letzte Aktualisierung: 22.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion