Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Bestattung von Sternenkindern
Für tot geborene und direkt nach der Geburt verstorbene Kinder besteht in ganz Österreich eine Bestattungspflicht.
Für fehlgeborene Kinder gilt in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Burgenland und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht.
Ein markiertes Grab gibt den Betroffenen einen Ort, an dem Trauer ausgelebt werden kann. Wenn das Kind nicht von den Eltern beerdigt wird, trägt das Krankenhaus dafür Sorge.
Die Möglichkeiten einer individuellen Trauerfeier oder Verabschiedung sind vielfältig. Bestattungsunternehmen erteilen nähere Informationen.
Nähere Informationen zum Thema "Bestattung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
