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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Bestattung von Sternenkindern

    Für tot geborene und direkt nach der Geburt verstorbene Kinder besteht in ganz Österreich eine Bestattungspflicht. 

    Für fehlgeborene Kinder gilt in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Burgenland und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht.

    Ein markiertes Grab gibt den Betroffenen einen Ort, an dem Trauer ausgelebt werden kann. Wenn das Kind nicht von den Eltern beerdigt wird, trägt das Krankenhaus dafür Sorge.

    Die Möglichkeiten einer individuellen Trauerfeier oder Verabschiedung sind vielfältig. Bestattungsunternehmen erteilen nähere Informationen.

    Nähere Informationen zum Thema "Bestattung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 27.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion