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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Kündigungs- und Entlassungsschutz bei stiller Geburt/zu Sternenkindern

    Mit Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt besteht für  Arbeitnehmerinnen ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. 

    Bei einer Fehlgeburt endet dieser Kündigungs- und Entlassungsschutz vier Wochen nach der Fehlgeburt, bei einer Totgeburt endet er nach vier Monaten.

    Bei einer Totgeburt kann (wie bei einer Lebendgeburt) eine Kündigung oder Entlassung in Ausnahmefällen erfolgen, allerdings bedarf sie einer gerichtlichen Zustimmung. Ebenso bedarf eine Entlassung bis zum Ablauf der vier Wochen nach der Fehlgeburt einer vorherigen gerichtlichen Zustimmung.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz