Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"
Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über technische Kompetenz auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.
Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).
Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.
Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
