Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Instanzenzug
Entscheidungen der ordentlichen Gerichte können in der Regel durch die gesetzlich festgelegte nächsthöhere Instanz überprüft werden. Diesen Weg zum jeweils nächsthöheren Gericht nennt man Instanzenzug, er wird durch die Ergreifung von Rechtsmitteln durchlaufen.
Gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden kann in der Regel Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Instanzenzug von einer Verwaltungsbehörde an eine andere kann nur in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde bestehen (z.B. im Baurecht); in diesem Fall kann gegen den Bescheid eines Organs der Gemeinde Berufung an ein übergeordnetes Gemeindeorgan (z.B. an den Gemeinderat) erhoben werden.
