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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Instanzenzug

    Entscheidungen der ordentlichen Gerichte können in der Regel durch die gesetzlich festgelegte nächsthöhere Instanz überprüft werden. Diesen Weg zum jeweils nächsthöheren Gericht nennt man Instanzenzug, er wird durch die Ergreifung von Rechtsmitteln durchlaufen.

    Gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden kann in der Regel Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Instanzenzug von einer Verwaltungsbehörde an eine andere kann nur in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde bestehen (z.B. im Baurecht); in diesem Fall kann gegen den Bescheid eines Organs der Gemeinde Berufung an ein übergeordnetes Gemeindeorgan (z.B. an den Gemeinderat) erhoben werden.

    Instanzenzüge

    Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion