Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Schenkungen
Schenkungen bzw. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (z.B. eine Liegenschaft) sind generell nur dann gültig, wenn das Geschenk tatsächlich übergeben bzw. bei Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe ein Notariatsakt errichtet wurde. In jedem Fall benötigt man bei der Übertragung einer Liegenschaft einen schriftlichen Vertrag, welcher den formalen Erfordernissen des Grundbuchs entspricht (Notariatsakt bzw. Beglaubigung der Unterschriften).
Rückforderung von Schenkungen
Eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte kann eine Schenkung nur dann zurückfordern, wenn die/der Beschenkte eine strafbare Handlung gesetzt hat. Des Weiteren kann eine Schenkung wegen Irrtums (über die Motive der Schenkung oder die zukünftige Entwicklung innerhalb einer Lebensgemeinschaft) angefochten werden.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
