Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Einsichtnahme und Abfragen bei Gericht
Einsicht in das Hauptbuch sowie die Hilfsverzeichnisse und in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen sowie auch in die aktuelle Grundbuchsmappe (digitale Katastralmappe) erfolgt bei Gericht (BMJ) durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Grundstücksdatenbank (Grundbuchsauszug).
Zuständiges Gericht
Jedes Bezirksgericht (BMJ), nicht jedoch das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BMJ).
Ein Grundbuchsauszug ist grundsätzlich persönlich (während der Servicezeiten) oder schriftlich anzufordern.
Die Urkundensammlung ist auf elektronische Speicherung umgestellt, d.h. Urkunden nach dem Jahr 2006 können aus der Datenbank der Justiz abgerufen werden. Eine diesbezügliche Einsicht erfolgt daher wie die Einsicht in das Hauptbuch.
Noch nicht gespeicherte Urkunden können nach wie vor nur bei dem Gericht (BMJ) eingesehen werden, bei dem sie in die Urkundensammlung aufgenommen worden sind. Diese Einsicht in die Urkundensammlung kann entweder persönlich vorgenommen werden oder das Gericht erstellt auf Anforderung Kopien. Telefonische Auskünfte sind in den Organisationsvorschriften der Gerichte grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ab wann bei den einzelnen Gerichten (BMJ) die Urkundensammlung elektronisch geführt wird (also der Umstellungszeitpunkt), ist aus der Ediktsdatei (BMJ) unter "Kundmachungen der Justiz" zu ersehen.
Beachten Sie bitte die Amtsstunden des Gerichts (BMJ).
Gebühren
Auszüge aus dem Hauptbuch des Grundbuchs und aus dessen Hilfsverzeichnissen: 18 Euro
