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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Fischen in Oberösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße

    Für verschiedene Fischarten gibt es in Oberösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Wassertiere dürfen während der für sie festgesetzten Schonzeit nicht gefangen werden. Gelangen sie während der Schonzeit oder ohne das Mindestfangmaß erreicht zu haben in die Gewalt der Fischerin/des Fischers, müssen sie sofort in das Fischwasser zurückgesetzt werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion