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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Ruhen eines Anspruchs

    Ruht ein Anspruch auf eine Leistung ( z.B. Pension), bedeutet das, dass die Leistung vorübergehend nicht ausbezahlt wird, obwohl der Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt. Fällt der Grund des Ruhens weg, lebt der Anspruch von selbst wieder auf. Die Leistung steht ab jenem Tag wieder zu, an dem der Ruhensgrund ( z.B. Bezug von Krankengeld) wegfällt.

    Krankengeld (USP)

    Letzte Aktualisierung: 16.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion