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  • Bauberatungen 2026

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    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

    Berufstätigkeit

    Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (USP) (551,10 Euro im Jahr 2026) sind gesetzlich pflichtversichert (kranken-, unfall- und pensionsversichert).

    Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch in der gesetzlichen Kranken- und/oder Pensionsversicherung freiwillig versichern. Die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung besteht nicht.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz