Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Berufstätigkeit
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (USP) (551,10 Euro im Jahr 2026) sind gesetzlich pflichtversichert (kranken-, unfall- und pensionsversichert).
Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch in der gesetzlichen Kranken- und/oder Pensionsversicherung freiwillig versichern. Die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung besteht nicht.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
