Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Allgemeines zur außergerichtlichen Streitschlichtung
Auch wenn Ansprüche zu Recht bestehen und geprüft wurden, ist die Rechtsdurchsetzung durch Einleitung von staatlichen Zwangsmaßnahmen oft ein langwieriger Weg. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann das weitere Gesprächsklima für die Streitparteien auf Dauer beeinträchtigen. Es ist daher sinnvoll, vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine gütliche Einigung in Betracht zu ziehen.
Neben der Mediation (gütliche Schlichtung) gibt es in vielen Bereichen auch die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden.
Konsumentinnen/Konsumenten können sich in (nahezu allen) vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen an acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen wenden.
Weiterführende Links
- Broschüre: Miteinander statt Gegeneinander − der Weg zur Schlichtung (BMASGPK)
- Konsumentenportal: Konsumentenfragen.at (BMASGPK)
- Mediator:innen (BMJ)
Rechtsgrundlagen
- Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG)
- Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
