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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung

    Die Bestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erfolgt durch das Gericht mittels eines schriftlichen Beschlusses.

    Das gerichtliche Verfahren besteht aus folgenden Schritten:

    • Abklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein
    • Persönliches Gespräch mit der betroffenen Person (Erstanhörung)
    • Wahl bzw. Bestellung einer Vertretung für das Verfahren (Rechtsbeistand)
    • Bestellung einer einstweiligen Erwachsenenvertretung (falls bereits während des Verfahrens wichtige Dinge zu erledigen sind)
    • Einholung eines Sachverständigengutachtens (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
    • Mündliche Verhandlung (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
    • Gerichtliche Entscheidung (Beschluss)

    Das Gericht kann das Verfahren nach jedem Verfahrensschritt beenden (einstellen).

    Hinweis:

    Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann z.B. abgesehen werden, wenn ausreichende ärztliche Unterlagen vorliegen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz