Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung
Die Bestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erfolgt durch das Gericht mittels eines schriftlichen Beschlusses.
Das gerichtliche Verfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Abklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein
- Persönliches Gespräch mit der betroffenen Person (Erstanhörung)
- Wahl bzw. Bestellung einer Vertretung für das Verfahren (Rechtsbeistand)
- Bestellung einer einstweiligen Erwachsenenvertretung (falls bereits während des Verfahrens wichtige Dinge zu erledigen sind)
- Einholung eines Sachverständigengutachtens (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
- Mündliche Verhandlung (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
- Gerichtliche Entscheidung (Beschluss)
Das Gericht kann das Verfahren nach jedem Verfahrensschritt beenden (einstellen).
Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann z.B. abgesehen werden, wenn ausreichende ärztliche Unterlagen vorliegen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Außerstreitgesetz (AußStrG)
