Bauberatungen 2024
16. April 2024
14. Mai 2024
04. Juni 2024
09. Juli 2024
06. August 2024
17. September 2024
15. Oktober 2024
12. November 2024
10. Dezember 2024
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
2024-04-16 Zu- und Umbau, sowie Ausbau des Dachgeschosses des Wohnhauses, Grundstück Nr. 309, EZ 16, KG Krast
Haring Johann und Haring-Rosenauer Margareta, 8454 Arnfels, Krast 18
2024-04-16 Um-und Zubau Wohnhaus mit überdachten PKW-Abstellplatz, Luftwärmepumpe, Grundstück Nr. 149, EZ 91, KG Krast
Klug Johann, 8410 Wildon, Quellenweg 13
2024-04-16 Errichtung einer betriebszugehörigen Wohneinheit, Grundstück Nr. .4, EZ 32, KG Altenbach
Kranner Manfred und Sonja, 8455 Oberhaag, Altenbach 45
Allgemeines zum Energieausweis
Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter.
Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes gilt grundsätzlich bereits in Immobilieninseraten.
Die Ausweisvorlage bzw. die unterlassene Vorlage oder Aushändigung eines Energieausweises hat gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen. Bei Verstoß gegen die Pflichten gibt es außerdem Verwaltungsstrafbestimmungen.
Zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind:
Gewerbetreibende in folgenden Sparten
- Baumeisterinnen/Baumeister
- Elektrotechnik
- Gas- und Sanitärtechnik
- Heizungstechnik
- Kälte- und Klimatechnik
- Lüftungstechnik
- Zimmermeisterin/Zimmermeister
- Ingenieurbüros für:
- Bauphysik
- Elektrotechnik
- Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik)
- Innenarchitektur
- Maschinenbau
- Technische Physik
- Umwelttechnik
- Verfahrenstechnik
- Rauchfangkehrerin/Rauchfangkehrer (nur für bestehende Wohngebäude, nicht befugt bei Neubauten und baubewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken)
- Hafnerin/Hafner (nur befugt bei Ein- und Zweifamilienhäusern)
Ziviltechniker
- Architektin/Architekt
- Zivilingenieurin/Zivilingenieur und Ingenieurkonsulentin/Ingenieurkonsulent für:
- Bauingenieurwesen
- Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen
- Technische Physik
- Verfahrenstechnik
- Maschinenbau
- Gebäudetechnik
Tipp
Nähere Informationen zu den Bauvorschriften in den Bundesländern befinden sich im Kapitel "Baurecht und Bauordnungen" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Broschüre "Energieausweis für Wohngebäude in Wien" (→ DIE UMWELTBERATUNG)
Rechtsgrundlagen
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2010/31/EU (Gebäuderichtlinie)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz