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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Beschränkung der Auskunft

    Auch vor Ablauf der Tilgungsfrist darf die Auskunft über einige rechtskräftige Verurteilungen nur an bestimmte Behörden (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaft, Waffenbehörden oder Passbehörde) erteilt werden.

    Dieser beschränkten Auskunft unterliegen:

    • Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten
    • Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, wenn die Straftaten vor dem 21. Geburtstag begangen wurden
    • Bei einer Verurteilung, die eine strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum anordnet
    • Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, wenn seit Beginn der Tilgungsfrist drei Jahre vergangen sind
    • Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn die Straftaten vor dem 21. Geburtstag begangen wurden und seit Beginn der Tilgungsfrist drei Jahre vergangen sind

    Diese Verurteilungen scheinen nicht in der Strafregisterbescheinigung auf und die/der Betroffene ist nicht verpflichtet, diese anzugeben.

    Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres