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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Fischen in Kärnten – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Kärnten müssen den Schutz der Fischereireviere vor unbefugter Ausübung des Fischfangs sicherstellen und die Einhaltung der relevanten Bestimmungen überwachen.

    Sie sind – unter anderem – befugt,

    • auf frischer Tat betretene oder einer Verwaltungsübertretung verdächtige Personen anzuhalten, ihre Identität zu überprüfen und sie zum Sachverhalt zu befragen,
    • in bestimmten Fällen bei Verübung einer strafbaren Handlung durch Personen, die dem Organ unbekannt sind, eine Festnahme durchzuführen,
    • solche Personen, wenn sie flüchten, über das Fischereirevier hinaus zu verfolgen und dort festzunehmen,
    • Fahrzeuge und Gepäckstücke von Personen zu untersuchen, die auf frischer Tat betreten werden oder einer Verwaltungsübertretung dringend verdächtig sind, und
    • Fanggeräte, Fangvorrichtungen, Fangmittel und Behältnisse von Personen zu kontrollieren, die verdächtig sind, fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderzuhandeln.

    Rechtsgrundlagen

    § 43 Kärntner Fischereigesetz (K-FG)

    Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion