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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung:

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis:

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 21 Euro
    • Zeugnisgebühr: 21 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 6 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz (WaffG)

    Letzte Aktualisierung: 02.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres