Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
Allgemeine Informationen
Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Die Meldung des Versicherungsbeginns ist innerhalb eines Monats der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes bekannt zu geben. Die Einbringung der Meldung ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.
Erforderliche Unterlagen
Verwenden Sie das Formular: Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (SVS). Wenn Sie über eine ID-Austria (id.austria.gv.at) oder einen EU-Login für Ihr Mobiltelefon verfügen, können Sie das Formular online übermitteln. Haben Sie keine ID-Austria, können Sie den Antrag online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und unterschrieben mit der Post senden.
Darüber hinaus kann die Versicherungserklärung auch per E-Mail (SVS), per Fax (SVS) oder per Post (SVS) bei der SVS eingebracht werden.
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen zur Anzeige bei der SVS finden sich auf USP.gv.at auf der Seite: Sozialversicherung von Selbstständigen (USP).
