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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Die Meldung des Versicherungsbeginns ist innerhalb eines Monats der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes bekannt zu geben. Die Einbringung der Meldung ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.

    Erforderliche Unterlagen

    Verwenden Sie das Formular: Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (SVS). Wenn Sie über eine ID-Austria (id.austria.gv.at) oder einen EU-Login für Ihr Mobiltelefon verfügen, können Sie das Formular online übermitteln. Haben Sie keine ID-Austria, können Sie den Antrag online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und unterschrieben mit der Post senden.

    Darüber hinaus kann die Versicherungserklärung auch per E-Mail (SVS)per Fax (SVS) oder per Post (SVS) bei der SVS eingebracht werden.

    Zusätzliche Informationen

    Nähere Informationen zur Anzeige bei der SVS finden sich auf USP.gv.at auf der Seite: Sozialversicherung von Selbstständigen (USP).

    Online-Ratgeber und -Rechner

    Personenbetreuung

    WeiterführendeLinks

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz