Bauberatungen 2026
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17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt
In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen
- des Geschlechts,
- des Alters,
- der ethnischen Zugehörigkeit,
- der Religion oder Weltanschauung oder
- der sexuellen Orientierung
benachteiligt werden.
Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Weiterführende Links
Gleichbehandlung und Freizügigkeit ( Your Europe)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
