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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt

    In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen

    • des Geschlechts,
    • des Alters,
    • der ethnischen Zugehörigkeit,
    • der Religion oder Weltanschauung oder
    • der sexuellen Orientierung

    benachteiligt werden.

    Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.

    Gleichbehandlung und Freizügigkeit ( Your Europe)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung