Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Studienbeitrag
Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:
- bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
- bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet
Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.
Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.
Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.
