Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Klage
Bei Geldforderungen über 75.000 Euro oder anderen Forderungen (z.B. die Räumung einer Wohnung), muss beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht eine Klageschrift eingereicht werden. Dazu bedarf es in der Regel eines Rechtsanwalts.
Bei Geldforderungen bis zu 75.000 Euro ist das einfachere und schnellere Mahnverfahren vorgesehen.
Ist das Gericht bereits aufgrund der Klageschrift der Ansicht, dass die Prozessvoraussetzungen (Gerichtszuständigkeit, Zulässigkeit des Rechtsweges usw.) nicht gegeben sind, wird die Klage mit Beschluss zurückgewiesen.
Wird die Klage nicht zurückgewiesen, fasst das Gericht den Beschluss, der beklagten Partei die Klageschrift samt Auftrag zur Klagebeantwortung zuzustellen. Die Zustellung der Klageschrift erfolgt mittels eines RSb-Briefes bzw. durch Hinterlegung bei der Post.
Durch diese Zustellung wird die Streitanhängigkeit begründet. Während ein Fall bei Gericht anhängig ist, darf über diese Sache weder beim selben noch bei einem anderen Gericht ein Prozess geführt werden. Die Rechtshängigkeit einer Streitsache (Streitanhängigkeit) endet mit Prozessende.
Für die klagende Partei genügt zur Wahrung einer Frist sowie zur Unterbrechung des Ablaufes einer Frist (z.B. Verjährung) die Überreichung der Klage bei Gericht (wenn nichts anderes vorgeschrieben ist).
Hinweis:Ist Eile geboten, kann noch vor der Einreichung der Klage eine einstweilige Verfügung beantragt werden, womit vorläufiger Rechtsschutz ("Einstweiliger Rechtsschutz") gewährt wird.
