Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Checkliste Studierende – Unterlagen und Dokumente (EWR, Schweiz)
- Für die Einreise, den Aufenthalt und für die Ausreise wird grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) benötigt. Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
- Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.
Immatrikulation
Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in der Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.
Dazu müssen folgende Unterlagen an der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:
- Positiver Zulassungsbescheid
- Gültiger Reisepasse bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ausgefüllte Formulare
- Passfoto
