Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Heirat von Jugendlichen
Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.
Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:
- Blutsverwandschaft (zwischen Verwandten in gerader Linie und Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie wie z.B. Cousinen/Cousins),
- Adoptiverhältnis oder
- Doppelehe.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
