Bauberatungen 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Heirat von Jugendlichen
Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.
Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:
- Blutsverwandschaft (zwischen Verwandten in gerader Linie und Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie wie z.B. Cousinen/Cousins),
- Adoptiverhältnis oder
- Doppelehe.
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Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
